Orientierung und reguläre Rechtsseiten
Die vollständigen Rechtstexte stehen auch auf den regulären Seiten der Website. Diese Übersicht ergänzt sie um die getrennten Prüffragen und Alternativen; sie ist kein Ersatz für die Prüfung des gesamten Auftritts. Keine Verlinkung bestätigt rechtliche Wirksamkeit. Bestehende Kundenverträge werden nicht rückwirkend geändert.
Betreiberangaben – noch zu bestätigen
Aus dem aktuell öffentlichen Impressum übernommen, nicht durch Register- oder Behördenabgleich bestätigt: DANWUCON, Inhaber Daniel Wuttke, Baruther Straße 4, 15806 Zossen, Deutschland. Umsatzsteuer-ID: DE270097944. Redaktionell verantwortlich: Daniel Wuttke, gleiche Anschrift. Öffentlicher E-Mail-Kontakt: hello@danwucon.ai.
Arbeitsbezeichnung der Vertragspartei ist „Daniel Wuttke, handelnd unter DANWUCON“. Rechtliche Identität, ladungsfähige Anschrift, Steuerangaben, gegebenenfalls Register-/Vertretungsangaben und Kontaktprozess sind zu bestätigen. Eine abweichende tatsächliche Rechtsperson erfordert eine Korrektur. Keine zusätzliche Rechtsform oder Telefonnummer wird unterstellt.
A. Leistungsbeschreibung – Entwurf der Vertragsanlage
Version 1 vom 26. September 2026. Diese Anlage beschreibt den vorgeschlagenen künftigen Leistungsumfang, nicht einen bereits buchbaren Tarif. Beispiele sind ausschließlich illustrativ, keine echten VLDX7-Messungen.
A1. Gegenstand und Arbeitsweise
VLDX7 ist ein webbasiertes System für automatisierte technische Readiness-Prüfungen. Du kannst berechtigte Projekte anlegen und die im vereinbarten Paket enthaltenen Prüfungen auslösen. VLDX7 stellt beobachtete technische Signale, nachvollziehbare Befunde, Angaben zur Messabdeckung und konkrete Bearbeitungshinweise bereit. Gegenstand ist die ordnungsgemäße Bereitstellung der vereinbarten Prüf- und Ausgabefunktionen; nicht geschuldet ist ein bestimmter Score oder die rechtliche, sicherheitstechnische oder wirtschaftliche Freigabe deiner Anwendung.
Ein Website-Scan ist ein beauftragter, in die Verarbeitung eingereihter Prüflauf für eine konkrete öffentliche Zieladresse. Er ist kein automatischer Vollcrawl der Domain. Die gemeinsame Basis beobachtet Erreichbarkeit, HTTPS und die Antwortdauer eines begrenzten Abrufs. Ein erreichbarer HTTP-Status beweist weder eine funktionierende Anmeldung noch erfolgreiche Geschäftsprozesse. Eine einzelne Antwortdauer ist kein Lasttest, kein kontinuierliches Verfügbarkeitsmonitoring und keine umfassende Performancebewertung.
Browserabhängige Prüfungen setzen voraus, dass die betreffende Seite tatsächlich geladen und gemessen werden kann. VLDX7 unterscheidet gemessene Befunde, unklare Ergebnisse, fehlende Messungen und technische Fehler. Ressourcenblockaden, Frames, Zeitlimits oder andere Abdeckungsgrenzen werden bei der Ergebnisinterpretation berücksichtigt. Eine fehlende oder unvollständige Messung wird nicht als erfolgreiche Prüfung ausgegeben.
A2. Privacy — Datenschutz- und Einwilligungssignale
Privacy sucht auf der untersuchten Seite nach erkennbaren Links zu Datenschutzhinweisen, sichtbaren Einwilligungsbedienelementen und Hinweisen auf Cookies, Browser-Speicher, Drittanbieterressourcen sowie Kategorien von Formularfeldern. Die statische Prüfung wertet die ausgelieferte Oberfläche und relevante Antwortinformationen aus. Bei ausgeführter Browsermessung kommen zeitlich und funktional begrenzte Beobachtungen zu Einwilligungssteuerung, Speicher und Drittanbietern hinzu. Dabei können vorgesehene Einwilligungsbedienelemente begrenzt betätigt werden; es werden keine allgemeinen Formularprozesse ausgefüllt oder abgesendet.
Du erhältst Einzelbefunde mit beobachtetem Signal, Einordnung, technischer Evidenz und nächstem Prüfschritt. Beispielsweise kann ein nicht beobachteter Datenschutzlink Anlass sein, den Footer und die Erreichbarkeit deiner Hinweise manuell zu prüfen. Dieses Beispiel ist illustrativ, keine echte VLDX7-Messung.
Privacy bewertet nicht vollständig den Text deiner Datenschutzerklärung, die Rechtsgrundlage sämtlicher Datenverarbeitungen, Verträge mit Dienstleistern oder die Rechtmäßigkeit jedes Cookies. Ein statischer Speicherhinweis beweist nicht, dass der betreffende Code tatsächlich ausgeführt wurde. Ein erkanntes Ablehnen-Feld beweist nicht die Wirksamkeit einer Einwilligungslösung. Die Ergebnisse ersetzen keine Datenschutzprüfung und keine Rechtsberatung.
A3. Shield — technische Sicherheitskonfiguration
Shield prüft HTTPS und ausgewählte Browser-Sicherheitsrichtlinien in HTTP-Antworten. Dazu gehören HSTS, Content Security Policy, Schutz vor MIME-Sniffing, Referrer-Policy, Schutz vor unerwünschter Einbettung, Cross-Origin-Opener-Policy und Permissions-Policy. Die Befunde beschreiben fehlende, auffällige oder nach den jeweiligen Prüfregeln unzureichende Einstellungen und geben Konfigurationshinweise.
Du erhältst zu beobachteten Auffälligkeiten Schweregrad, begrenzte beziehungsweise redigierte technische Evidenz und Handlungsempfehlungen. Beispielsweise kann ein fehlendes X-Content-Type-Options: nosniff Anlass sein, den Header zu ergänzen und danach benötigte Dateiauslieferungen zu testen. Dieses Beispiel ist illustrativ.
Shield ist kein Penetrationstest, kein vollständiger Schwachstellenscan und kein Nachweis erfolgreicher oder ausgeschlossener Angriffe. SQL-Injection-Tests, Credential-Angriffe, Lasttests oder sonstige aktive Sicherheitsprüfungen sind nicht Bestandteil dieser sechsmoduligen Leistungsbeschreibung. Eine strengere Richtlinie kann benötigte Integrationen beeinträchtigen; deshalb sind Änderungen vor produktivem Einsatz fachlich zu prüfen. Die Pflicht von DANWUCON, die vereinbarten Prüfungen ordnungsgemäß zu erbringen, bleibt bestehen.
A4. Access — automatisch erkennbare Barrieren
Access untersucht den geladenen Zustand der konkreten Zielseite mit einer lokal eingebundenen automatisierten Prüfengine. Die Prüfung erfolgt vor der automatischen Einwilligungsinteraktion. Sie unterscheidet verletzte, unklare, bestandene und nicht anwendbare Regeln; Einzelbefunde werden insbesondere für verletzte und unklare Regeln ausgegeben. Die Darstellung enthält zusätzlich einen Messstatus und eine Zusammenfassung der Abdeckung.
Du erhältst Regelbezüge, begrenzte technische Hinweise auf betroffene Elemente, zusammengefasste Knotenzahlen und Bearbeitungshinweise. Auch bei null ausgegebenen Verstößen bleibt erkennbar, ob überhaupt und mit welcher Abdeckung gemessen wurde. Beispielsweise kann ein Feld ohne zugeordnete Beschriftung Anlass sein, ein sichtbares, programmatisch verbundenes Label zu ergänzen. Dieses Beispiel ist illustrativ.
Access prüft keine vollständige Website, keine angemeldeten Benutzerabläufe und keine Formularstrecken. Je nach tatsächlicher Messabdeckung können zugängliche Same-Origin-Frames einbezogen werden; unzugängliche Frames und andere Messhindernisse begrenzen das Ergebnis. Entscheidend bleibt die ausgewiesene tatsächliche Abdeckung des jeweiligen Laufs. Historische oder nicht ausgeführte Messungen sind nicht als bestanden zu interpretieren. Eine automatisierte Prüfung ersetzt insbesondere keine manuelle Tastatur-, Screenreader- und Gebrauchstauglichkeitsprüfung und bestätigt weder vollständige WCAG-Erfüllung noch BFSG- oder sonstige Rechtskonformität.
A5. API — öffentliche Schnittstellenbeschreibung
API ruft begrenzt die öffentliche OpenAPI-JSON-Beschreibung unter /openapi.json auf derselben Origin ab und prüft unterstützte OpenAPI-3.0-/3.1-Beschreibungen. Untersucht werden vorhandene Operationen, dokumentierte Antwortverträge und Erfolgs-/Fehlerfälle, Benennungen und Beschreibungen sowie deklarierte Sicherheitsanforderungen.
Du erhältst strukturierte Scanbefunde zu erkannten Merkmalen oder Dokumentationslücken. Beispielsweise kann das Fehlen dokumentierter Fehlerantworten Anlass sein, erwartete Fehlerfälle im OpenAPI-Vertrag zu ergänzen. Dieses Beispiel ist illustrativ. Ist eine passende Beschreibung nicht verfügbar oder ungültig, wird dies als entsprechende Nichtverfügbarkeit oder Ungültigkeit ausgewiesen, nicht als erfolgreich abgeschlossene API-Prüfung.
API prüft die Beschreibung, nicht das tatsächliche Verhalten sämtlicher Endpunkte. Es bestätigt weder wirksame Authentifizierung noch vollständige Geschäftslogik, Lastfestigkeit oder Sicherheit der API. Es werden keine unbegrenzten externen Referenz- oder Weiterleitungsketten als Discoveryverfahren verfolgt.
A6. Repo — öffentliche GitHub-Projektinformationen
Repo ermöglicht die projektbezogene Zuordnung eines öffentlichen GitHub-Repositorys und einen bewussten separaten Abruf strukturierter Metadaten. Die Ausgabe umfasst Repositoryidentität und Zustand, sichtbare Projektfunktionen, Vorhandensein bestimmter Root-Manifeste, Dokumentationsdateien, Struktur-, Automations-, Deployment- und Toolingmerkmale sowie Angaben zur letzten sichtbaren CI-Aktivität. Zusammengehörige Rootinformationen werden an die ausgewiesene Quellidentität gebunden.
Du erhältst eine separate Zusammenfassung im Projektbereich. Beispielsweise kann eine nicht vorgefundene Security Policy Anlass sein, einen Meldeweg für Sicherheitsprobleme zu dokumentieren. Dieses Beispiel ist illustrativ. Ein nicht vorhandener CI-Lauf wird als solcher dargestellt und nicht als erfolgreicher Build.
Repo ist kein Quellcodeaudit, kein SAST- oder Secret-Scan und keine Abhängigkeits-, CVE- oder Lizenzkonformitätsanalyse. Ein Dateiname belegt weder gute Inhalte noch funktionierende Automation. Private Repositories sind nicht enthalten. Der Repo-Abruf ist kein Website-Scan; sein Ergebnis gehört nicht zum JSON-Scanexport. Ein eigener Repo-Download, ein PDF-Bericht und eine dauerhafte vollständige Repositoryhistorie werden nicht zugesagt.
A7. AI — deklarierte Agent-Schnittstellenmerkmale
AI verarbeitet eine projektgebundene Endpunktkonfiguration und ruft nach bewusster Auslösung begrenzt die öffentliche A2A-1.0-Agent-Card unter /.well-known/agent-card.json derselben Origin ab. Das Speichern der Konfiguration allein löst diese Zielabfrage noch nicht aus. Ausgewertet werden unterstützte deklarierte Schnittstellenbindungen, Kommunikationsmerkmale, Anzahl deklarierter Skills und vorhandene Sicherheitssignale. Vorhandene Signaturen werden dabei nicht kryptografisch verifiziert.
Du erhältst eine vorübergehend angezeigte strukturierte Beobachtung oder einen verständlichen Nichtverfügbarkeits-/Ungültigkeitshinweis. Beispielsweise bedeutet „Streaming deklariert“, dass die Agent Card diese Eigenschaft angibt, nicht dass ein Streamingauftrag erfolgreich durchgeführt wurde. Dieses Beispiel ist illustrativ.
AI führt keine Modelle, Agentenaufträge oder deklarierten Skills aus. Es sendet keine Testprompts und bewertet weder Halluzinationen, Bias, Modellqualität noch rechtliche KI-Konformität. Die Beobachtung ist keine zugesagte dauerhafte Historie und wird nicht als Capability-Ergebnis gespeichert oder in den Scanexport aufgenommen. Diese Produktgrenze ist keine Aussage darüber, ob technische Request-/Fehlerlogs entstehen; deren tatsächliche Inhalte und Fristen sind gesondert zu klären.
A8. Ausgaben, Historie und Score
Für Website-Scans stellt VLDX7 Status und Zeitbezug, verständliche Einzelbefunde mit Schweregrad, Einordnung und Handlungshinweis sowie separat zugängliche technische Evidenz bereit. Die Oberfläche zeigt die fünf neuesten Scans pro Projekt. Diese Anzeigegrenze ist weder eine Löschfrist noch die Zusage eines vollständigen Langzeitarchivs. Bei geeigneten vorhandenen abgeschlossenen Scans ist ein Vergleich hinzugekommener, behobener, geänderter und unveränderter Befunde vorgesehen. Unterschiedliche Scanbedingungen können die Vergleichbarkeit begrenzen; aus dem Vergleich folgt keine Prognose.
Der JSON-Scanexport enthält die tatsächlich vorliegenden Scan- und Befunddaten, Scannerinformationen sowie vorhandene Browser-/Access-Messzusammenfassungen und eine VLDX7-Herkunftsangabe. Er enthält keine nie ausgeführte Messung und nicht die separaten Repo-/AI-Ergebnisse. Ein gestalteter PDF-Bericht, Zertifikat, Gütesiegel oder White-Label-Bericht ist nicht vereinbart.
Ein Score verdichtet regelbasierte Beobachtungen zur Priorisierung. Er ist kein Prozentsatz rechtlicher Konformität, Sicherheit, Vollständigkeit oder Erfolgswahrscheinlichkeit. Maßgeblich für die weitere Bearbeitung sind konkrete Befunde, Prüfumfang, Zeitpunkt und ausgewiesene Grenzen. Fehlerfreie vereinbarte Mess- und Darstellungsfunktionen bleiben geschuldet; der Hinweis auf Automationsgrenzen entschuldigt keine fehlerhafte Implementierung dieser Funktionen.
A9. Paket- und Betriebsgrenzen
Core umfasst Privacy, Shield und Access für ein Projekt mit fünf enthaltenen Website-Scans je vereinbartem bezahltem Monatszeitraum. Pro umfasst alle sechs Module für drei Projekte mit 25 enthaltenen Website-Scans je vereinbartem bezahltem Monatszeitraum. Die Agency-Konzeption umfasst alle sechs Module für zehn Projekte mit 100 enthaltenen Website-Scans; sie wird erst nach tatsächlicher Bereitstellung und gesonderter Beschreibung des Team-/Kundenprojektablaufs angeboten. Aus Projektzahlen folgen keine zusätzlichen Benutzerplätze, Rollen oder Kundenportale.
Repo- und AI-Abrufe sind separate Vorgänge. Weder ihre Anrechnung auf das Scankontingent noch unbegrenzte Abrufe werden zugesagt. Verbindliche Abrufgrenzen, Trialkontingent, Zählweise fehlgeschlagener Scans, Übertragbarkeit ungenutzter Kontingente, Gültigkeit bezahlter Zusatzscans und Umgang mit Tarifwechseln sind vor Verkauf anhand des Reviewabschnitts C festzulegen. Ohne diese Festlegung ist die Vertragsanlage nicht verkaufsfertig.
B. B2B-AGB-Entwurf
Zusammenhängender Prüfungsvorschlag, nicht in Kraft. Leistungsbeschreibung A soll mit derselben Version Vertragsanlage werden. Der Grundentwurf verwendet gesetzliche Haftung, einen unbefristeten Monatsvertrag und verhältnismäßige Zahlungssperren. Noch offene Kontingentdetails verhindern eine Verwendung für Verkäufe. Abweichende Alternativen stehen ausschließlich in Abschnitt C.
§ 1 Anbieter, Parteien und Geltung
1. Anbieter von VLDX7 ist Daniel Wuttke, handelnd unter DANWUCON, Baruther Straße 4, 15806 Zossen, Deutschland, E-Mail hello@danwucon.ai, im Folgenden „DANWUCON“ oder „wir“. Die andere Vertragspartei wird im Folgenden „Kunde“ oder „du“ genannt. Bestellst du im Namen einer Organisation, wird diese Organisation Vertragspartei, sofern du sie wirksam vertrittst. Allein durch eine Bestellung als Vertreter wird keine zusätzliche persönliche Einstandspflicht vereinbart.
2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Abschluss dieses Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können dieses Angebot nicht bestellen. DANWUCON prüft die erforderlichen Angaben zur geschäftlichen Bestellung vor Annahme. Eine bloße Auswahl im Bestellformular verändert den tatsächlichen rechtlichen Status des Bestellers nicht.
3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Danach gelten die konkrete Auftragsbestätigung und die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung; ergänzend gelten diese AGB. Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur durch Vereinbarung einbezogen. Der Vorrang wirksamer individueller Abreden hängt nicht von einer bestimmten Form ab.
§ 2 Konto und Vertragsschluss
1. Für geschützte Funktionen benötigst du ein Konto mit zutreffenden Angaben und eine geeignete Internetverbindung sowie einen aktuellen, unterstützten Browser. Eine Kontoanlage allein ist keine Bestellung eines kostenpflichtigen Tarifs. Die konkreten technischen Voraussetzungen und wesentlichen Beschränkungen werden vor der Bestellung mitgeteilt.
2. Die öffentliche Paketdarstellung ist eine Aufforderung zur Bestellung, kein verbindliches Vertragsangebot. Du wählst den Tarif und kannst Angaben vor Abgabe der Bestellung prüfen und korrigieren. Durch die ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichnete Bestellung gibst du ein Vertragsangebot ab. DANWUCON nimmt es durch eine als Vertragsannahme bezeichnete Bestätigung in Textform an. Eine reine Eingangsbestätigung nimmt das Angebot noch nicht an. Ohne Annahme wird kein kostenpflichtiger Zugang geschuldet und kein Entgelt eingezogen.
3. Vor der Bestellung erhältst du die wesentlichen Leistungen und Grenzen, den maßgeblichen Preis einschließlich der für dich geltenden Steuerangabe, Zahlungsbedingungen, Testbeginn und Testende, ersten Zahlungstermin, Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen sowie diese AGB und die Leistungsbeschreibung. Die angenommene Vertragsfassung einschließlich dieser Angaben wird dir in speicherbarer Textform übermittelt. Vertragssprache ist Deutsch.
4. Zusatzscans werden nur aufgrund einer gesonderten Bestellung und Annahme gegen das vorab ausgewiesene Entgelt erworben. Eine Kontingentüberschreitung allein löst weder einen Kauf noch eine automatische kostenpflichtige Mehrnutzung aus.
5. Solange der Kaufabschluss deaktiviert ist, können weder ein reguläres Abonnement noch kostenpflichtige Zusatzscans oder ein Trialvertrag auf diesem Weg zustande kommen. Eine unverbindliche Interessensbekundung begründet keinen Zahlungsanspruch.
§ 3 Vereinbarte Leistung
1. Wir stellen die vereinbarten Prüf- und Ausgabefunktionen gemäß Leistungsbeschreibung A für den gewählten Tarif bereit. Geschuldet sind deren vertragsgemäße Bereitstellung und Durchführung, nicht ein bestimmtes Prüfungsergebnis oder die Freigabe deiner Anwendung durch eine Behörde, einen Auditor oder einen Geschäftspartner.
2. Der konkrete Tarif bestimmt Projektzahl, Module und enthaltene Website-Scans. Repo- und AI-Abrufe sind eigenständige, begrenzte Vorgänge mit den in Leistungsbeschreibung A beschriebenen Ausgaben. Ihr Ergebnis ist kein Bestandteil des JSON-Scanexports.
3. Nicht umfasst sind insbesondere aktive Sicherheits- und Lasttests, private Repositoryanalysen, vollständige Quellcode- oder Rechtsprüfungen, die Ausführung von KI-Modellen oder Agentenaufträgen, PDF-Zertifikate und White-Label-Leistungen. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung; ihre Erwähnung als spätere Möglichkeit begründet keinen Anspruch.
4. Nicht verfügbare, nicht gemessene oder technisch unklare Prüfanteile sind als solche auszuweisen. Der zulässige Hinweis auf eine Messgrenze ersetzt nicht die geschuldete Funktion. Ist eine zugesagte Funktion mangelhaft, bleiben deine gesetzlichen Rechte bestehen.
§ 4 Berechtigte Ziele und zulässige Nutzung
1. Du darfst nur Ziele beauftragen, für die du die zur vereinbarten Prüfung erforderlichen Rechte besitzt oder eine ausreichende Erlaubnis des Berechtigten erhalten hast. Das gilt auch für Kundenprojekte, Domains, Endpunkte und öffentliche Repositories. Öffentliche Erreichbarkeit allein ersetzt diese Berechtigung nicht.
2. Du hältst erforderliche Freigaben nachvollziehbar vor und legst sie auf begründete Anfrage in dem zur Prüfung erforderlichen Umfang vor. Nicht erforderliche personenbezogene Daten und Geheimnisse sind dabei zu entfernen. Technische Verifizierungen dürfen nicht umgangen werden; eine Domainverifizierung ersetzt nicht automatisch jede sonst erforderliche Zustimmung.
3. Untersagt sind rechtswidrige Zugriffe, Umgehung von Schutzmechanismen oder vereinbarten Limits, Credential-Angriffe, Schadcode, absichtliche Störung oder Überlastung und die Nutzung zur Verletzung fremder Rechte. DANWUCON darf einen konkreten Auftrag ablehnen oder unterbrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte für fehlende Berechtigung, Missbrauch oder Gefährdung bestehen; § 10 regelt das Vorgehen.
4. Diese AGB erteilen dir keine Erlaubnis eines fremden Systembetreibers. Sie enthalten umgekehrt keine pauschale verschuldensunabhängige Freistellung zugunsten von DANWUCON. Verantwortlichkeit und Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und § 14.
§ 5 Mitwirkung, Konten und Support
1. Du gibst Ziele richtig an, hältst vertragsrelevante Kontakt- und Zahlungsangaben aktuell und schützt deine Zugangsdaten vor unberechtigter Nutzung. Ein begründeter Missbrauchsverdacht ist uns zeitnah mitzuteilen. Du musst kein Wissen über verborgene technische Fehler haben und haftest nicht allein deshalb für einen Fremdzugriff, weil er über dein Konto erfolgte.
2. Verwende nur die für deinen Tarif tatsächlich bereitgestellten Benutzerzugänge. Projektplätze sind keine zusätzlichen Benutzerkonten. Solange kein Teamdienst ausdrücklich vereinbart und verfügbar ist, wird durch die Tarifbezeichnung Agency kein Einladungs-, Rollen- oder gemeinsamer Kundenarbeitsraum zugesagt.
3. Du unterstützt die Aufklärung gemeldeter Fehler in zumutbarem Umfang mit Ziel, Zeitpunkt, Fehlerbeschreibung und vorhandener Anfrage-ID, soweit diese Angaben verfügbar sind. Sende keine Passwörter, Tokens, privaten Schlüssel oder unnötigen personenbezogenen Inhalte an den Support. Eine fehlende technische Reproduktion durch dich beseitigt gesetzliche Ansprüche nicht.
4. Supportanfragen sind an hello@danwucon.ai möglich. Eine feste Reaktions- oder Lösungszeit, telefonischer Support oder ein 24/7-Service wird ohne gesonderte Vereinbarung nicht zugesagt. Das beschränkt nicht unsere gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten zur Abhilfe.
§ 6 Preise, Zahlung und Kontingente
1. Core kostet 39 € pro Monat, Pro 99 € pro Monat und Agency nach gesonderter Angebotsfreigabe 249 € pro Monat, jeweils netto zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Ein einzeln bestellter Zusatzscan kostet in Core 9 €, in Pro 7 € und in Agency 5 € netto zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an die in § 1 genannten geschäftlichen Kunden.
2. Wiederkehrende Entgelte werden zu Beginn des vereinbarten bezahlten Monatszeitraums fällig. Während einer ausdrücklich vereinbarten unentgeltlichen Testphase fällt kein Abonnemententgelt an. Akzeptierte Zahlungsmittel, erster Fälligkeitstermin und nachfolgende Abrechnungszeitpunkte werden vor der Bestellung angezeigt und mit der Vertragsannahme bestätigt.
3. Enthaltene Website-Scans sind 5 in Core, 25 in Pro und nach Freigabe 100 in Agency je vereinbartem bezahltem Monatszeitraum. Ein Kalendermonat und ein individueller Abrechnungsmonat sind nicht gleichzusetzen. Die konkret vereinbarten Zeitraumgrenzen sind maßgeblich.
4. Neue kostenpflichtige Aufträge über das verfügbare Kontingent hinaus erfolgen nicht automatisch. Fehlerzählung, Übertrag, Zusatzscan-Gültigkeit und gesonderte Abrufgrenzen müssen vor Verkauf konkret festgelegt und vor Bestellung verbindlich mitgeteilt werden. Die Alternativen in Reviewabschnitt C sind nicht Teil des Vertragskerns. Solange diese Punkte offen sind, erfolgt kein Verkauf auf Grundlage dieser Fassung.
5. Preis- oder Tarifänderungen werden nicht allein durch Änderung der Website Bestandteil eines laufenden Vertrags. Sie bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Gesetzliche Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
§ 7 Siebentägige Testphase
1. Wenn eine Testphase ausdrücklich angeboten und angenommen wird, kannst du den vereinbarten Tarif sieben Tage ohne Abonnemententgelt testen. Ein akzeptiertes Zahlungsmittel ist schon bei Testbeginn erforderlich. Beginn und Ende der Testphase, ihr konkreter Modulumfang und ihr Kontingent werden vor der Bestellung und in der Vertragsbestätigung ausgewiesen. Der Vertrag wird nicht als unverbindlicher Gratistest dargestellt, wenn er ohne Kündigung entgeltlich fortgesetzt wird.
2. Du kannst bis zum Ende der Testphase kündigen; dann beginnt keine kostenpflichtige Periode. Geht keine Kündigung ein, beginnt nach der Testphase die vorab vereinbarte monatliche entgeltliche Nutzung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3. Testberechtigung und Maßnahmen gegen wiederholte Testnutzung müssen vor der Bestellung transparent mitgeteilt werden. Eine automatisierte Ablehnung muss über den Support überprüfbar sein. Die Verwendung desselben Zahlungsmittels durch mehrere Personen beweist nicht für sich allein Missbrauch. Eine abgelehnte Testfreigabe darf nicht unbemerkt in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt werden.
4. Ein gesondert eingeladener Beta-Zugang ist von dieser Testphase unabhängig. Aus einer Beta-Einladung entstehen weder ein Zahlungsmandat noch ein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Tarif.
§ 8 Vertragsdauer und ordentliche Kündigung
1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Du kannst ohne zusätzliche Vorlauffrist zum Ende des bei Zugang der Kündigung laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Kündigung während der Testphase verhindert nach § 7 den Beginn der ersten kostenpflichtigen Periode. Das Vertragsverhältnis wird nicht jeweils erneut für eine feste Mindestlaufzeit abgeschlossen.
2. Eine Kündigung ist in Textform, insbesondere per E-Mail an hello@danwucon.ai, möglich. Eine zusätzlich angebotene Kündigungsfunktion kann ebenfalls genutzt werden. Die Kündigung ist nicht ausschließlich an die Anmeldung in einem Zahlungsportal gebunden.
3. Wir bestätigen den Zugang und den Beendigungszeitpunkt in Textform. Eine wirksam erklärte Kündigung hängt nicht von dieser Bestätigung ab. Ohne ausdrücklich später gewünschten Zeitpunkt wird die Erklärung auf den nächstmöglichen zulässigen Beendigungszeitpunkt bezogen.
4. DANWUCON kann ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Bereits bezahlte Ansprüche und gesetzliche Rückerstattungsrechte bleiben bestehen.
5. Beide Parteien können aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Erforderliche Abmahnungen oder Abhilfefristen werden durch diese AGB nicht abbedungen.
§ 9 Geschäftliche Bestellung und zwingende Rechte
1. Dieses Angebot ist ausschließlich für die geschäftliche Nutzung nach § 1 bestimmt. Es enthält kein Angebot an Verbraucher und räumt kein zusätzliches vertragliches Verbraucherwiderrufsrecht ein.
2. Der tatsächliche rechtliche Status des Bestellers ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Rechte werden durch die Bezeichnung als Geschäftskunde, die Annahme dieser AGB oder eine Angabe im Bestellformular nicht ausgeschlossen.
§ 10 Zahlungsausfall und sonstige Sperren
1. Scheitert eine Zahlung, informieren wir dich über den bekannten Fehler und ermöglichen die Klärung beziehungsweise Aktualisierung des Zahlungsmittels. Eine technische Fehlermeldung des Zahlungsdienstleisters allein wird nicht als Nachweis eines von dir verschuldeten Zahlungsverzugs behandelt.
2. Wegen ausstehender Zahlung beschränken wir neue kostenpflichtige Prüfaufträge erst, wenn die Forderung fällig ist, die Voraussetzungen eines gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechts vorliegen und wir die Einschränkung zuvor unter Setzung einer nach den Umständen angemessenen Zahlungs-/Klärungsfrist angekündigt haben. Die Maßnahme muss im Verhältnis zum Rückstand stehen. Ein berechtigt zurückbehaltener Betrag, ein nicht von dir zu vertretender technischer Zahlungsfehler oder eine geringfügige Differenz rechtfertigt nicht ohne Weiteres eine vollständige Kontosperre.
3. Bei konkretem Verdacht auf unberechtigte Nutzung oder einer unmittelbar drohenden erheblichen Gefahr dürfen wir betroffene Aufträge oder Funktionen vorläufig auch ohne vorherige Ankündigung beschränken, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Wir informieren dich so bald wie möglich über Grund und Abhilfemöglichkeiten, soweit dadurch die Gefahrenabwehr oder eine gesetzliche Pflicht nicht beeinträchtigt wird. Eine bloße pauschale Missbrauchsvermutung reicht nicht aus.
4. Eine Sperre ist auf notwendige Funktionen und Dauer zu begrenzen und nach Wegfall des Grundes unverzüglich aufzuheben. Kündigungs-, Kontakt- und Zahlungsbereinigungswege bleiben zugänglich. Gesetzliche Auskunfts-, Herausgabe- und Erstattungsrechte werden nicht gesperrt. Bei einer reinen Zahlungssperre bleibt der Zugang zu bereits erstellten verfügbaren Ergebnissen grundsätzlich erhalten.
5. Eine Sperre beendet den Vertrag nicht automatisch und rechtfertigt keine zusätzliche Strafgebühr. Ob während einer Einschränkung Entgelt geschuldet ist oder zu erstatten ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; die Sperre begründet keinen pauschalen Anspruch auf volle Vergütung trotz nicht geschuldeter oder nicht erbrachter Leistung.
§ 11 Daten, Ergebnisrechte und Vertraulichkeit
1. Rechte an deinen eingebrachten Inhalten bleiben bei dir beziehungsweise den jeweiligen Berechtigten. Du gestattest uns nur die Verarbeitung und technisch erforderliche Nutzung, die zur vereinbarten Leistung, Fehlerbehebung und Absicherung des Dienstes erforderlich ist. Daraus entsteht kein allgemeines Recht zur Veröffentlichung, Vermarktung oder zum Training allgemeiner KI-Modelle mit deinen Inhalten. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten tragfähigen Rechtsgrundlage und gegebenenfalls Vereinbarung.
2. Die Rechte an VLDX7-Software, Oberflächen und Prüfregeln verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Für die Vertragsdauer erhältst du das einfache, nicht ausschließliche Recht, den bereitgestellten Dienst im vereinbarten Umfang zu nutzen. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse werden nicht eingeschränkt.
3. Rechtmäßig erhaltene Scanergebnisse und Exporte darfst du auch nach Vertragsende für deine Projekte auswerten und mit berechtigten Auftraggebern sowie fachlichen Beratern teilen. Soweit dafür Rechte von DANWUCON erforderlich sind, räumen wir dir ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Rechte Dritter und Datenschutz sind zu beachten. Ergebnisse dürfen nicht irreführend als VLDX7-Zertifikat oder Bestätigung vollständiger Rechtskonformität ausgegeben werden. Bearbeitungen dürfen nicht als unverändertes Original erscheinen. Eine technische Herkunftsangabe ist keine zusätzliche White-Label-Leistung.
4. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche, erkennbar vertrauliche Geschäfts- und Sicherheitsinformationen vertraulich und beschränken den Zugang auf berechtigte Personen. Ausgenommen sind rechtmäßig bereits bekannte oder ohne Pflichtverletzung öffentlich gewordene Informationen und gesetzlich gebotene Offenlegungen. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
5. Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit wir im Auftrag des Kunden verarbeiten, ist vor Beginn dieser Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Die Verantwortlichkeiten für Konto-/Vertragsdaten und die Verarbeitung von Zielinhalten werden getrennt bestimmt. Die allgemeine Kundenverantwortung für zulässig bereitgestellte Daten beseitigt unsere eigenen Datenschutzpflichten nicht.
§ 12 Verfügbarkeit, Drittanbieter und Änderungen
1. DANWUCON schuldet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der vereinbarten Funktionen. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder eine bestimmte Bearbeitungszeit für jeden Auftrag wird ohne ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung nicht zugesagt. Dies ist kein Recht, den Dienst beliebig oder dauerhaft nicht bereitzustellen.
2. Erforderliche Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen werden möglichst störungsarm durchgeführt. Wesentliche planbare Einschränkungen kündigen wir rechtzeitig an; bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen informieren wir so bald wie möglich. Wir bearbeiten Störungen im Rahmen unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Gesetzliche Mängel-, Minderungs-, Beendigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
3. Externe Zielsysteme und öffentliche Plattformen können Abrufe verhindern, Daten ändern oder begrenzen. Entsprechende Grenzen werden im Ergebnis kenntlich gemacht. Für eigene Leistungen und eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt unsere Verantwortlichkeit nach Gesetz und § 14 bestehen. Du musst Ansprüche gegen DANWUCON nicht zuerst gegenüber einem Hosting- oder anderen Dienstleister durchsetzen. Unbekannte Drittbedingungen werden nicht pauschal zum Vertragsinhalt erklärt.
4. Erforderliche Aktualisierungen zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit werden bereitgestellt. Darüber hinausgehende wesentliche Änderungen vereinbarter Leistungen, Preise oder AGB erfolgen im Vertragskern nur durch wirksame Vereinbarung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Eine optionale engere Änderungsregel kann erst nach gesonderter anwaltlicher Freigabe vereinbart werden.
§ 13 Ergebnisgrenzen und Mängelrechte
1. Automatisierte Ergebnisse sind technische Momentaufnahmen des ausgewiesenen Prüfumfangs. Falsch-positive und falsch-negative Befunde sind möglich. Ein Score oder das Fehlen von Befunden beweist keine Fehlerfreiheit, Sicherheit, Barrierefreiheit oder Rechtskonformität. Wir schulden keine individuelle Rechts-, Datenschutz- oder Sicherheitsberatung und keine behördliche Anerkennung eines Ergebnisses.
2. Diese Grenzen beschreiben den vereinbarten Prüfgegenstand. Sie beseitigen nicht unsere Pflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung, korrekten Wiedergabe beobachteter Daten und nachvollziehbaren Darstellung bekannter Messgrenzen. Fehler im vereinbarten Dienst werden nicht dadurch vertragsgemäß, dass Ergebnisse als „unverbindlich“ bezeichnet werden.
3. Bei Leistungsstörungen oder Mängeln stehen dir die gesetzlichen Rechte zu. Dazu gehören nach den jeweils anwendbaren Voraussetzungen Abhilfe beziehungsweise Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Es wird keine verkürzte Verjährung und keine Ausschlussfrist für Mängelanzeigen vereinbart.
4. Eine fachliche Prüfung vor produktiven Änderungen ist sinnvoll und bei erkennbaren Risiken zumutbar. Ihre Unterlassung führt nicht automatisch zum Verlust deiner Ansprüche. Ein etwaiges Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall berücksichtigt.
§ 14 Haftung
1. DANWUCON haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Dieser Entwurf sieht keine pauschale Haftungsfreizeichnung, keinen Ausschluss einfacher Fahrlässigkeit und keine betragsmäßige oder am Abonnemententgelt orientierte Haftungsobergrenze vor.
2. Insbesondere werden Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigen Verschweigens von Mängeln, ausdrücklich übernommener Garantien sowie zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht oder Datenschutzrecht durch diese AGB weder ausgeschlossen noch begrenzt. Eine ausdrücklich übernommene Garantie richtet sich nach ihrem Inhalt, ohne gesetzlich zwingende Rechte zu verkürzen.
3. Die Verantwortlichkeit für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Ergebnisgrenzen aus Leistungsbeschreibung A und § 13, eine Drittanbieterstörung, deine Mitwirkungspflichten oder die Nichtautorisierung eines Ziels begründen keinen eigenständigen Ausschluss unserer Haftung für eigene zurechenbare Pflichtverletzungen.
4. Gesetzliche Anforderungen an Pflichtverletzung, Verschulden, Ursächlichkeit, Schadensnachweis und Mitverschulden bleiben bestehen. Es wird keine Haftung für jeden beliebigen Schaden allein aufgrund der Nutzung von VLDX7 übernommen; ebenso wenig werden gesetzlich geschuldete Ansprüche pauschal ausgeschlossen.
§ 15 Folgen des Vertragsendes
1. Mit Vertragsende endet die Berechtigung, neue Prüfaufträge im beendeten Tarif auszulösen. Rechte zur Verwendung rechtmäßig erhaltener Ergebnisse nach § 11 bleiben bestehen. Ein dauerhaftes Onlinearchiv ist nicht vereinbart.
2. Sichere benötigte verfügbare Ergebnisse möglichst vor Vertragsende über die vereinbarten Ausgabefunktionen. Das ist keine Ausschlussfrist für gesetzliche Auskunfts-, Datenübertragbarkeits-, Bereitstellungs- oder Herausgabeansprüche. Ein nicht vorhandener Repo-/AI-Export wird dadurch nicht nachträglich zugesagt; gesetzliche Ansprüche bleiben auch insoweit unberührt.
3. Rückgabe, Löschung und weitere Aufbewahrung richten sich nach der festgelegten Datenkategorie, dem rechtmäßigen Zweck, zwingenden Aufbewahrungspflichten und einer gegebenenfalls geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Kündigung und Löschung sind unterschiedliche Vorgänge. Daten dürfen nicht allein deshalb unbegrenzt gespeichert werden, weil ein Vertrag beendet wurde.
4. Bereits gezahlte Entgelte und offene Forderungen werden nach der wirksamen Laufzeit und den gesetzlichen Erstattungs-/Abrechnungsregeln behandelt. Es gibt keinen pauschalen Ausschluss von Rückzahlungen bei Mängeln oder sonstiger berechtigter vorzeitiger Beendigung.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Vorschriften des ohne Rechtswahl anwendbaren Rechts bleiben unberührt. Es wird kein ausschließlicher Gerichtsstand pauschal für alle Unternehmer vereinbart; es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
2. Die Parteien können gesetzlich zulässige Erklärungen insbesondere in Textform abgeben. Individuelle Vereinbarungen und gesetzlich vorgesehene andere Formen bleiben unberührt.
3. Werden einzelne AGB-Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, richten sich Bestand und Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich nächstliegende, maximal zulässige Regelung ersetzt.
C. Offene Fragen und Alternativen
Separates Reviewblatt, kein Vertragsbestandteil. Nicht gleichzeitig anzuwenden und nicht als bereits umgesetzte Funktion zu verstehen.
C1. Bestätigte Entscheidungen und offene Vertragsgestaltung
Bestätigt sind ausschließlich Geschäftskunden/B2B und die genannten Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Vorgesehen sind monatliche Abrechnung, sieben Tage Testphase mit Zahlungsmittel zu Beginn und Kündigung zum Periodenende. Diese Veröffentlichung aktiviert weder Kauf noch Trial oder Registrierung.
Der Vertragskern formuliert als zusammenhängenden Prüfungsvorschlag einen unbefristeten Monatsvertrag ohne zusätzliche Kündigungsvorlauffrist und eine verhältnismäßige Zahlungssperre. Diese Ausgestaltung ist noch keine endgültige Geschäftsentscheidung. Die folgenden Alternativen gelten nicht gleichzeitig und sind kein zusätzlicher Vertragsbestandteil. Vor Verwendung sind sie ausdrücklich auszuwählen und konsistent einzuarbeiten.
B2B muss in Werbung, Bestellprüfung und tatsächlicher Annahme gewährleistet werden. Ein angekreuztes Feld allein genügt nicht. Die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB bleibt gemäß § 310 BGB relevant. Zu prüfen sind Vertragstyp, grenzüberschreitende Verkäufe, Steuerbehandlung sowie angemessene Haftung und Versicherbarkeit.
C2. Laufzeit und Trial
Grundvorschlag ist der unbefristete Monatsvertrag in § 8. Alternative: Die erste kostenpflichtige Vertragsperiode dauert einen Monat ab dem bestätigten Beginn. Ohne Kündigung läuft der Vertrag danach unbefristet und ist mit höchstens einem Monat Frist kündbar; liegt das laufende Periodenende früher, wirkt die Kündigung zu diesem früheren Zeitpunkt. Entgelt für die Zeit nach wirksamer Beendigung wird anteilig erstattet.
Die automatische entgeltliche Fortsetzung nach sieben Tagen muss vor Bestellung mit Preis und erstem Zahlungstermin deutlich sein. Trialkontingent, Modulrechte und Regeln gegen wiederholte Testnutzung sind noch festzulegen. Eine Ablehnung darf nicht unbemerkt zur kostenpflichtigen Nutzung führen; ein menschlicher Prüfweg muss verfügbar sein.
Eine automatisch endende Testphase ohne anschließendes Abonnement wäre eine andere Geschäftsentscheidung und ist nicht Teil des Grundentwurfs. Eingeladene Beta-Zugänge sind separat zu regeln; keine automatische monatliche Kontingenterneuerung wird zugesagt.
C3. Zahlungsausfall
Grundvorschlag ist § 10: Mitteilung, angemessene Klärungsfrist und begrenzte Einschränkung neuer kostenpflichtiger Aufträge. Eine fehlgeschlagene Zahlung ist nicht automatisch verschuldeter Verzug. Die gewünschte sofortige Vollsperre wird nicht als rechtlich zulässiger Automatismus übernommen.
Alternative bei echter Vorauszahlung: Soweit eine neue bezahlte Leistungsperiode wirksam von einer fälligen Vorauszahlung abhängt und DANWUCON nicht vorzuleisten hat, können neue Prüfaufträge für diese noch nicht bezahlte Periode nach den gesetzlichen Voraussetzungen bis zur Zahlung zurückgestellt werden. Wir informieren dich unverzüglich über die ausgebliebene Zahlung und den Klärungsweg. Bereits bezahlte Leistungen, gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte, Kündigung und gesetzliche Datenansprüche bleiben unberührt. Die Zurückstellung endet unverzüglich nach Wegfall ihres Grundes.
Vor Umsetzung sind Fälligkeit, Vorleistungspflicht, Verhältnismäßigkeit, Information und Klärungsweg sowie Abrechnung während einer Einschränkung zu prüfen. Sicherheitsnotfall und Zahlungsfehler sind getrennte Sachverhalte.
C4. Kontingente, Fehlerzählung und Zusatzscans
Inklusivkontingent K1 — periodengebunden: Das Inklusivkontingent steht jeweils für den bestätigten bezahlten Monatszeitraum bereit. Nicht verbrauchte Inklusivscans werden nicht in den folgenden Zeitraum übertragen und nicht ausgezahlt. Gesetzliche Rechte wegen von DANWUCON zu vertretender Leistungsstörungen bleiben bestehen. Gesondert bezahlte Zusatzscans sind von diesem periodischen Verfall nicht erfasst.
Inklusivkontingent K2 — Übertrag statt Verfall: Nicht verbrauchte Inklusivscans werden während des laufenden Abonnements zusätzlich zum neuen Monatskontingent fortgeführt. Sie werden vor neu hinzugekommenen Inklusivscans verwendet. Mit dem wirksamen Vertragsende endet die Möglichkeit, neue Inklusivaufträge auszulösen; gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben bestehen.
Fehlerzählung F1 — fairer Kernvorschlag: Ein bei der Einreihung reservierter Scan wird nicht endgültig verbraucht, wenn der Auftrag wegen eines technischen Fehlers von VLDX7 ohne verwertbares Scanergebnis endet. Ein ordnungsgemäß ausgeführter Scan kann dagegen ein Kontingent verbrauchen, auch wenn das Ergebnis die fehlende Erreichbarkeit oder eine nicht verfügbare Beschreibung nachvollziehbar ausweist. Ob ein solcher Fall vorliegt, muss aus Status und Ergebnis erkennbar sein.
Fehlerzählung F2 — ausschließlich abgeschlossenes Ergebnis: Das Kontingent wird erst belastet, wenn ein abgeschlossener Scan mit zugänglichem Ergebnis vorliegt. Abgebrochene oder technisch fehlgeschlagene Aufträge verbrauchen keinen Scan. Messgrenzen innerhalb eines ordnungsgemäß abgeschlossenen Ergebnisses sind kein Abbruch, müssen aber ausdrücklich ausgewiesen werden.
Zusatzscan Z1 — nutzbar bis Verbrauch, unabhängig vom Monatswechsel: Ein gesondert bezahlter Zusatzscan verfällt nicht beim Monatswechsel. Er kann während eines aktiven kompatiblen Tarifs eingesetzt werden. Bei Vertragsende erstatten wir noch nicht verbrauchte bezahlte Zusatzscans zum tatsächlich gezahlten Preis; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Zusatzscan Z2 — ohne aktives Abo ausübbarer Einzelanspruch: Ein gesondert bezahlter Zusatzscan bleibt auch nach Ende des Abonnements als einzelner Leistungsanspruch im erworbenen Modulumfang bestehen. Die hierfür erforderliche Auslösung und Ergebnisausgabe werden ohne erneute Abonnementbuchung ermöglicht. Es wird kein zusätzlicher vertraglicher Verfall vereinbart; die gesetzlichen Verjährungsregeln bleiben maßgeblich.
Offen sind außerdem Trialkontingent, Erneuerungszeitpunkt, Projektwechsel, Up-/Downgrades, laufende Aufträge und konkrete Abrufgrenzen für Repo und AI. Erstvertriebsalternative: Ein Tarifwechsel wird gesondert mit Preis, Startzeitpunkt und Behandlung vorhandener Kontingente vereinbart. „Alle Module“ bedeutet keine unbegrenzten Abrufe.
C5. Haftungsalternative – nur zur anwaltlichen Prüfung
Der Grundentwurf in § 14 verwendet die gesetzliche Haftung ohne zusätzliche Begrenzung. Das ist eine vollständige Regelung, keine Zusage von Haftungsfreiheit. Nur als gesonderte Alternative, nicht kumulativ:
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung der vereinbarten Prüf- und Ausgabefunktionen sowie der vertragsgemäße Schutz anvertrauter Daten. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien oder soweit zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Produkthaftungs- oder Datenschutzrecht, besteht. Für sonstige Ansprüche verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
Diese Alternative enthält keinen pauschalen Ausschluss einfacher Fahrlässigkeit und keine feste Euro- oder Monatsentgeltdeckelung. Ihre Tragfähigkeit ist anhand des konkreten Vertragstyps, der typischen Schäden, wesentlicher Pflichten und Versicherung zu prüfen. Sie ist nicht freigegeben.
C6. Vor Vertragsverwendung zu schließen
Betreiberidentität, zustellfähige Anschrift, Register-/Vertretungsangaben, Steuerdaten und Kontaktprozess bestätigen. Keine unbekannte Rechtsform oder Telefonnummer ergänzen.
Agency bleibt bis zur tatsächlichen Bereitstellung und gesonderten Beschreibung von Kundenprojekten und Teamzugang nicht buchbar. Keine erfundene Teamplatzzahl, kein White-Label. Support und Störungsbearbeitung müssen die zugesagte Leistung tragen; keine ungeprüfte Prozent-SLA.
Erst nach rechtlicher Prüfung und ausdrücklicher Endfassungsfreigabe dürfen AGB, Leistungsbeschreibung und erforderliche Datenschutzhinweise in ein tatsächliches Angebot einbezogen werden. Bestellbestätigung, Kündigung, Zahlungsfehlerklärung und gesetzlicher Datenzugang sind vor Verkauf nachzuweisen. Diese Seite selbst ersetzt keine bisherigen Rechtsseiten.
D. Datenschutz-Review
Änderungsvorschläge und Tatsachenfragen, keine neue vollständige Datenschutzerklärung und keine Datenschutzfreigabe.
D1. Begrenzter Datenschutz-Änderungsentwurf
Dies ist keine neue vollständige Datenschutzerklärung. Die folgenden Texte sind redaktionelle Vorschläge zu den Modulen. Konkrete Rechtsgrundlagen, Empfänger und Aufbewahrungsfristen müssen vor Übernahme anhand der tatsächlichen Verarbeitung ergänzt werden. Informationspflichten für bereits stattfindende Verarbeitung gelten unabhängig vom späteren Verkauf.
Wenn du ein öffentliches GitHub-Repository mit deinem Projekt verknüpfst und die Repository-Abfrage auslöst, verarbeitet VLDX7 die Zuordnung und begrenzte öffentliche Projektmetadaten zur Darstellung im Projektbereich. Private Repositories gehören nicht zum derzeit beschriebenen Angebot. Die Abfrage ist vom Website-Scan getrennt und ihre Ausgabe ist nicht Bestandteil des JSON-Scanexports.
Im API-Modul wird die öffentliche OpenAPI-Beschreibung auf derselben Origin begrenzt abgerufen und in Form technischer Scanbefunde ausgewertet. Das Modul führt nicht sämtliche beschriebenen Geschäftsoperationen aus.
Im AI-Modul wird eine projektgebundene Endpunktkonfiguration gespeichert. Erst die gesondert ausgelöste Abfrage ruft die öffentliche Agent Card auf derselben Origin ab. Die daraus gewonnene Capability-Beobachtung wird vorübergehend angezeigt, nicht als Capability-Historie gespeichert und nicht in den Scanexport aufgenommen. Es werden keine KI-Modelle oder Agentenaufträge ausgeführt und keine Testprompts gesendet. Davon zu unterscheiden sind technische Verbindungs-, Request- und Fehlerdaten; deren konkrete Inhalte, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Fristen noch zu bestätigen und in den Datenschutzhinweisen gesondert darzustellen sind.
D2. Verantwortlichkeiten und Rechtsgrundlagen
Welche Zielinhalte werden auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeitet, welche Konto-, Sicherheits- oder Abrechnungsdaten in eigener Verantwortlichkeit? Öffentliche Seiten und Projektmetadaten können personenbezogene Angaben Dritter enthalten. Ein Kundenvertrag macht Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO nicht automatisch zur Rechtsgrundlage für alle Daten Dritter. Mittelbare Erhebung und Art. 14 DSGVO sind gesondert zu prüfen.
Falls Auftragsverarbeitung vorliegt, sind vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, Weisungen, Betroffenen- und Datenkategorien, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragskette, Unterstützung sowie Rückgabe und Löschung zu regeln. Eigene Pflichten von DANWUCON bleiben bestehen.
D3. Provider, Datenflüsse und Drittlandtransfers
Die bisherigen Datenschutzhinweise nennen Vercel für die Website, Supabase für Konto und Datenbank, Railway für die technische Verarbeitung, Resend für transaktionale E-Mails und GitHub für öffentliche Projektinformationen. Das belegt keine konkrete Vertragsgesellschaft, Region oder Transferabsicherung.
Für jeden Dienst sind tatsächliche Empfänger, Funktion, Datenkategorien, Region, Supportzugriffe, Unterauftragnehmer, Vertragsgrundlagen und gegebenenfalls Drittlandmechanismen zu bestätigen. Keine Behauptung „alles EU“ oder „keine Drittlandübermittlung“ ohne Tatsachennachweis.
Bei Zielabrufen und Browsermessungen sind übertragene IP-/Browserinformationen, Header, Cookies, Weiterleitungen und Einwilligungsinteraktionen zu inventarisieren. URL-Parameter, Seiteninhalte und Elementbezeichnungen können personenbezogene Daten enthalten. Begrenzte beziehungsweise redigierte Evidenz ist keine Garantie vollständiger Anonymisierung.
D4. Aufbewahrungsfristen, Löschung und Rechte
Je Datenkategorie sind Zweck, Frist oder nachvollziehbares Fristkriterium, Löschtrigger, Ausnahmen und tatsächliche Durchsetzung festzulegen: Konten/Sitzungen, Projekte, Domainverifizierung, Scans/Befunde/Messzusammenfassungen, Ereignis- und Fehlerprotokolle, Support, Repo-Zwischenspeicher, AI-Anfragedaten, Rechnungen, Trial-Missbrauchsschutz und Backups.
Fünf sichtbare Scans sind keine Löschfrist. Vorübergehend angezeigte AI-Ergebnisse schließen technische Protokollierung nicht aus. Kündigung und Löschung sind getrennte Vorgänge; gesetzliche Aufbewahrung rechtfertigt keine unbegrenzte Speicherung aller Daten.
Auskunft, Identitätsprüfung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie Providerunterstützung sind organisatorisch festzulegen. Zuständige Beschwerdestelle und gegebenenfalls Datenschutzbeauftragte sind anhand tatsächlicher Umstände zu bestimmen. Gesetzliche Datenzugangsrechte bleiben auch bei Sperre oder Kündigung bestehen.
D5. Zahlungsmittel, Trialschutz und Endgerätespeicher
Vor Zahlungsaktivierung sind Zahlungsproviderrollen und verarbeitete Kunden-/Abonnementkennungen sowie Statusereignisse zu bestätigen. Geplante pseudonymisierte E-Mail- und Zahlungsmittelsignale zur Trialwiedererkennung benötigen einen nachvollziehbaren Zweck, Rechtsgrundlage, Erforderlichkeitsprüfung, Speicherfrist und menschlichen Korrekturweg. Ein Karten-Wiedererkennungsmerkmal beweist nicht die Identität einer Person und ist nicht automatisch anonym. Automatisierte Ablehnungen sind auch im Hinblick auf Art. 22 DSGVO zu prüfen.
Für Cookies und Browser-Speicher ist eine tatsächliche Inventur einschließlich Anmeldung, Sicherheit, Darstellungseinstellungen und eingebetteter Dienste erforderlich. Je Zugriff ist die konkrete Erforderlichkeit oder Einwilligung nach § 25 TDDDG zu prüfen. Aussagen zum Verzicht auf Analyse- oder Marketing-Cookies müssen dem tatsächlichen Verhalten entsprechen.
E. Amtliche Quellen und nächste Freigabe
Für den B2B-Entwurf sind insbesondere Unternehmereigenschaft, Inhaltskontrolle, Haftung und Leistungszurückhaltung zu prüfen. Amtliche Normtexte bestätigen nicht die Wirksamkeit einer konkreten Klausel; die Prüfung des Einzelfalls und der Rechtsprechung bleibt erforderlich.
- § 14 BGB – Unternehmer
- § 307 BGB – Inhaltskontrolle
- § 310 BGB – auch B2B bleibt kontrolliert
- § 276 BGB – Verantwortlichkeit
- § 286 BGB – Verzug
- § 320 BGB – Leistungsverweigerung
- § 5 DDG – Anbieterinformationen
- § 25 TDDDG – Endgerätespeicher
- DSGVO – insbesondere Art. 13/14, 28, 44 ff. und 82
Entwurf bleibt Entwurf: Erst Betreiber- und Datenverarbeitungsfakten bestätigen, offene Geschäftsregeln entscheiden, anwaltlich prüfen und die Endfassung gesondert freigeben. Bis dahin keine Einbeziehung dieser Texte in Kundenverträge und keine Behauptung wirksamer neuer AGB.