Einordnung dieser Arbeitsfassung
Dieser zusammenhängende B2B-Entwurf ist zur anwaltlichen Prüfung veröffentlicht. Er ist kein Angebot zum Vertragsschluss. Die Webseitenänderung allein setzt keine AGB in Kraft und ändert keine bestehenden Kundenverträge. Der Kaufabschluss bleibt deaktiviert.
Die Leistungsbeschreibung A in Version 1 vom 26. September 2026 soll die zugehörige Vertragsanlage werden. Der Grundentwurf verwendet gesetzliche Haftung ohne zusätzliche Begrenzung, einen unbefristeten Monatsvertrag und verhältnismäßige Zahlungssperren.
Die offenen Fragen und Alternativen (Reviewabschnitt C) sind strikt vom Vertragskern getrennt. Die genaue Laufzeitgestaltung, Kontingentdetails und Zahlungssperre sind noch zu entscheiden; bis dahin ist dieser Entwurf nicht für Verkäufe verwendbar. Betreiberangaben sind dem Impressum entnommen und noch zu bestätigen. Personenbezogene Daten behandelt die Datenschutzerklärung.
§ 1 Anbieter, Parteien und Geltung
1. Anbieter von VLDX7 ist Daniel Wuttke, handelnd unter DANWUCON, Baruther Straße 4, 15806 Zossen, Deutschland, E-Mail hello@danwucon.ai, im Folgenden „DANWUCON“ oder „wir“. Die andere Vertragspartei wird im Folgenden „Kunde“ oder „du“ genannt. Bestellst du im Namen einer Organisation, wird diese Organisation Vertragspartei, sofern du sie wirksam vertrittst. Allein durch eine Bestellung als Vertreter wird keine zusätzliche persönliche Einstandspflicht vereinbart.
2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Abschluss dieses Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können dieses Angebot nicht bestellen. DANWUCON prüft die erforderlichen Angaben zur geschäftlichen Bestellung vor Annahme. Eine bloße Auswahl im Bestellformular verändert den tatsächlichen rechtlichen Status des Bestellers nicht.
3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Danach gelten die konkrete Auftragsbestätigung und die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung; ergänzend gelten diese AGB. Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur durch Vereinbarung einbezogen. Der Vorrang wirksamer individueller Abreden hängt nicht von einer bestimmten Form ab.
§ 2 Konto und Vertragsschluss
1. Für geschützte Funktionen benötigst du ein Konto mit zutreffenden Angaben und eine geeignete Internetverbindung sowie einen aktuellen, unterstützten Browser. Eine Kontoanlage allein ist keine Bestellung eines kostenpflichtigen Tarifs. Die konkreten technischen Voraussetzungen und wesentlichen Beschränkungen werden vor der Bestellung mitgeteilt.
2. Die öffentliche Paketdarstellung ist eine Aufforderung zur Bestellung, kein verbindliches Vertragsangebot. Du wählst den Tarif und kannst Angaben vor Abgabe der Bestellung prüfen und korrigieren. Durch die ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichnete Bestellung gibst du ein Vertragsangebot ab. DANWUCON nimmt es durch eine als Vertragsannahme bezeichnete Bestätigung in Textform an. Eine reine Eingangsbestätigung nimmt das Angebot noch nicht an. Ohne Annahme wird kein kostenpflichtiger Zugang geschuldet und kein Entgelt eingezogen.
3. Vor der Bestellung erhältst du die wesentlichen Leistungen und Grenzen, den maßgeblichen Preis einschließlich der für dich geltenden Steuerangabe, Zahlungsbedingungen, Testbeginn und Testende, ersten Zahlungstermin, Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen sowie diese AGB und die Leistungsbeschreibung. Die angenommene Vertragsfassung einschließlich dieser Angaben wird dir in speicherbarer Textform übermittelt. Vertragssprache ist Deutsch.
4. Zusatzscans werden nur aufgrund einer gesonderten Bestellung und Annahme gegen das vorab ausgewiesene Entgelt erworben. Eine Kontingentüberschreitung allein löst weder einen Kauf noch eine automatische kostenpflichtige Mehrnutzung aus.
5. Solange der Kaufabschluss deaktiviert ist, können weder ein reguläres Abonnement noch kostenpflichtige Zusatzscans oder ein Trialvertrag auf diesem Weg zustande kommen. Eine unverbindliche Interessensbekundung begründet keinen Zahlungsanspruch.
§ 3 Vereinbarte Leistung
1. Wir stellen die vereinbarten Prüf- und Ausgabefunktionen gemäß Leistungsbeschreibung A für den gewählten Tarif bereit. Geschuldet sind deren vertragsgemäße Bereitstellung und Durchführung, nicht ein bestimmtes Prüfungsergebnis oder die Freigabe deiner Anwendung durch eine Behörde, einen Auditor oder einen Geschäftspartner.
2. Der konkrete Tarif bestimmt Projektzahl, Module und enthaltene Website-Scans. Repo- und AI-Abrufe sind eigenständige, begrenzte Vorgänge mit den in Leistungsbeschreibung A beschriebenen Ausgaben. Ihr Ergebnis ist kein Bestandteil des JSON-Scanexports.
3. Nicht umfasst sind insbesondere aktive Sicherheits- und Lasttests, private Repositoryanalysen, vollständige Quellcode- oder Rechtsprüfungen, die Ausführung von KI-Modellen oder Agentenaufträgen, PDF-Zertifikate und White-Label-Leistungen. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung; ihre Erwähnung als spätere Möglichkeit begründet keinen Anspruch.
4. Nicht verfügbare, nicht gemessene oder technisch unklare Prüfanteile sind als solche auszuweisen. Der zulässige Hinweis auf eine Messgrenze ersetzt nicht die geschuldete Funktion. Ist eine zugesagte Funktion mangelhaft, bleiben deine gesetzlichen Rechte bestehen.
§ 4 Berechtigte Ziele und zulässige Nutzung
1. Du darfst nur Ziele beauftragen, für die du die zur vereinbarten Prüfung erforderlichen Rechte besitzt oder eine ausreichende Erlaubnis des Berechtigten erhalten hast. Das gilt auch für Kundenprojekte, Domains, Endpunkte und öffentliche Repositories. Öffentliche Erreichbarkeit allein ersetzt diese Berechtigung nicht.
2. Du hältst erforderliche Freigaben nachvollziehbar vor und legst sie auf begründete Anfrage in dem zur Prüfung erforderlichen Umfang vor. Nicht erforderliche personenbezogene Daten und Geheimnisse sind dabei zu entfernen. Technische Verifizierungen dürfen nicht umgangen werden; eine Domainverifizierung ersetzt nicht automatisch jede sonst erforderliche Zustimmung.
3. Untersagt sind rechtswidrige Zugriffe, Umgehung von Schutzmechanismen oder vereinbarten Limits, Credential-Angriffe, Schadcode, absichtliche Störung oder Überlastung und die Nutzung zur Verletzung fremder Rechte. DANWUCON darf einen konkreten Auftrag ablehnen oder unterbrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte für fehlende Berechtigung, Missbrauch oder Gefährdung bestehen; § 10 regelt das Vorgehen.
4. Diese AGB erteilen dir keine Erlaubnis eines fremden Systembetreibers. Sie enthalten umgekehrt keine pauschale verschuldensunabhängige Freistellung zugunsten von DANWUCON. Verantwortlichkeit und Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und § 14.
§ 5 Mitwirkung, Konten und Support
1. Du gibst Ziele richtig an, hältst vertragsrelevante Kontakt- und Zahlungsangaben aktuell und schützt deine Zugangsdaten vor unberechtigter Nutzung. Ein begründeter Missbrauchsverdacht ist uns zeitnah mitzuteilen. Du musst kein Wissen über verborgene technische Fehler haben und haftest nicht allein deshalb für einen Fremdzugriff, weil er über dein Konto erfolgte.
2. Verwende nur die für deinen Tarif tatsächlich bereitgestellten Benutzerzugänge. Projektplätze sind keine zusätzlichen Benutzerkonten. Solange kein Teamdienst ausdrücklich vereinbart und verfügbar ist, wird durch die Tarifbezeichnung Agency kein Einladungs-, Rollen- oder gemeinsamer Kundenarbeitsraum zugesagt.
3. Du unterstützt die Aufklärung gemeldeter Fehler in zumutbarem Umfang mit Ziel, Zeitpunkt, Fehlerbeschreibung und vorhandener Anfrage-ID, soweit diese Angaben verfügbar sind. Sende keine Passwörter, Tokens, privaten Schlüssel oder unnötigen personenbezogenen Inhalte an den Support. Eine fehlende technische Reproduktion durch dich beseitigt gesetzliche Ansprüche nicht.
4. Supportanfragen sind an hello@danwucon.ai möglich. Eine feste Reaktions- oder Lösungszeit, telefonischer Support oder ein 24/7-Service wird ohne gesonderte Vereinbarung nicht zugesagt. Das beschränkt nicht unsere gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten zur Abhilfe.
§ 6 Preise, Zahlung und Kontingente
1. Core kostet 39 € pro Monat, Pro 99 € pro Monat und Agency nach gesonderter Angebotsfreigabe 249 € pro Monat, jeweils netto zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Ein einzeln bestellter Zusatzscan kostet in Core 9 €, in Pro 7 € und in Agency 5 € netto zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an die in § 1 genannten geschäftlichen Kunden.
2. Wiederkehrende Entgelte werden zu Beginn des vereinbarten bezahlten Monatszeitraums fällig. Während einer ausdrücklich vereinbarten unentgeltlichen Testphase fällt kein Abonnemententgelt an. Akzeptierte Zahlungsmittel, erster Fälligkeitstermin und nachfolgende Abrechnungszeitpunkte werden vor der Bestellung angezeigt und mit der Vertragsannahme bestätigt.
3. Enthaltene Website-Scans sind 5 in Core, 25 in Pro und nach Freigabe 100 in Agency je vereinbartem bezahltem Monatszeitraum. Ein Kalendermonat und ein individueller Abrechnungsmonat sind nicht gleichzusetzen. Die konkret vereinbarten Zeitraumgrenzen sind maßgeblich.
4. Neue kostenpflichtige Aufträge über das verfügbare Kontingent hinaus erfolgen nicht automatisch. Fehlerzählung, Übertrag, Zusatzscan-Gültigkeit und gesonderte Abrufgrenzen müssen vor Verkauf konkret festgelegt und vor Bestellung verbindlich mitgeteilt werden. Die Alternativen in Reviewabschnitt C sind nicht Teil des Vertragskerns. Solange diese Punkte offen sind, erfolgt kein Verkauf auf Grundlage dieser Fassung.
5. Preis- oder Tarifänderungen werden nicht allein durch Änderung der Website Bestandteil eines laufenden Vertrags. Sie bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Gesetzliche Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
§ 7 Siebentägige Testphase
1. Wenn eine Testphase ausdrücklich angeboten und angenommen wird, kannst du den vereinbarten Tarif sieben Tage ohne Abonnemententgelt testen. Ein akzeptiertes Zahlungsmittel ist schon bei Testbeginn erforderlich. Beginn und Ende der Testphase, ihr konkreter Modulumfang und ihr Kontingent werden vor der Bestellung und in der Vertragsbestätigung ausgewiesen. Der Vertrag wird nicht als unverbindlicher Gratistest dargestellt, wenn er ohne Kündigung entgeltlich fortgesetzt wird.
2. Du kannst bis zum Ende der Testphase kündigen; dann beginnt keine kostenpflichtige Periode. Geht keine Kündigung ein, beginnt nach der Testphase die vorab vereinbarte monatliche entgeltliche Nutzung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3. Testberechtigung und Maßnahmen gegen wiederholte Testnutzung müssen vor der Bestellung transparent mitgeteilt werden. Eine automatisierte Ablehnung muss über den Support überprüfbar sein. Die Verwendung desselben Zahlungsmittels durch mehrere Personen beweist nicht für sich allein Missbrauch. Eine abgelehnte Testfreigabe darf nicht unbemerkt in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt werden.
4. Ein gesondert eingeladener Beta-Zugang ist von dieser Testphase unabhängig. Aus einer Beta-Einladung entstehen weder ein Zahlungsmandat noch ein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Tarif.
§ 8 Vertragsdauer und ordentliche Kündigung
1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Du kannst ohne zusätzliche Vorlauffrist zum Ende des bei Zugang der Kündigung laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Kündigung während der Testphase verhindert nach § 7 den Beginn der ersten kostenpflichtigen Periode. Das Vertragsverhältnis wird nicht jeweils erneut für eine feste Mindestlaufzeit abgeschlossen.
2. Eine Kündigung ist in Textform, insbesondere per E-Mail an hello@danwucon.ai, möglich. Eine zusätzlich angebotene Kündigungsfunktion kann ebenfalls genutzt werden. Die Kündigung ist nicht ausschließlich an die Anmeldung in einem Zahlungsportal gebunden.
3. Wir bestätigen den Zugang und den Beendigungszeitpunkt in Textform. Eine wirksam erklärte Kündigung hängt nicht von dieser Bestätigung ab. Ohne ausdrücklich später gewünschten Zeitpunkt wird die Erklärung auf den nächstmöglichen zulässigen Beendigungszeitpunkt bezogen.
4. DANWUCON kann ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Bereits bezahlte Ansprüche und gesetzliche Rückerstattungsrechte bleiben bestehen.
5. Beide Parteien können aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Erforderliche Abmahnungen oder Abhilfefristen werden durch diese AGB nicht abbedungen.
§ 9 Geschäftliche Bestellung und zwingende Rechte
1. Dieses Angebot ist ausschließlich für die geschäftliche Nutzung nach § 1 bestimmt. Es enthält kein Angebot an Verbraucher und räumt kein zusätzliches vertragliches Verbraucherwiderrufsrecht ein.
2. Der tatsächliche rechtliche Status des Bestellers ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Rechte werden durch die Bezeichnung als Geschäftskunde, die Annahme dieser AGB oder eine Angabe im Bestellformular nicht ausgeschlossen.
§ 10 Zahlungsausfall und sonstige Sperren
1. Scheitert eine Zahlung, informieren wir dich über den bekannten Fehler und ermöglichen die Klärung beziehungsweise Aktualisierung des Zahlungsmittels. Eine technische Fehlermeldung des Zahlungsdienstleisters allein wird nicht als Nachweis eines von dir verschuldeten Zahlungsverzugs behandelt.
2. Wegen ausstehender Zahlung beschränken wir neue kostenpflichtige Prüfaufträge erst, wenn die Forderung fällig ist, die Voraussetzungen eines gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechts vorliegen und wir die Einschränkung zuvor unter Setzung einer nach den Umständen angemessenen Zahlungs-/Klärungsfrist angekündigt haben. Die Maßnahme muss im Verhältnis zum Rückstand stehen. Ein berechtigt zurückbehaltener Betrag, ein nicht von dir zu vertretender technischer Zahlungsfehler oder eine geringfügige Differenz rechtfertigt nicht ohne Weiteres eine vollständige Kontosperre.
3. Bei konkretem Verdacht auf unberechtigte Nutzung oder einer unmittelbar drohenden erheblichen Gefahr dürfen wir betroffene Aufträge oder Funktionen vorläufig auch ohne vorherige Ankündigung beschränken, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Wir informieren dich so bald wie möglich über Grund und Abhilfemöglichkeiten, soweit dadurch die Gefahrenabwehr oder eine gesetzliche Pflicht nicht beeinträchtigt wird. Eine bloße pauschale Missbrauchsvermutung reicht nicht aus.
4. Eine Sperre ist auf notwendige Funktionen und Dauer zu begrenzen und nach Wegfall des Grundes unverzüglich aufzuheben. Kündigungs-, Kontakt- und Zahlungsbereinigungswege bleiben zugänglich. Gesetzliche Auskunfts-, Herausgabe- und Erstattungsrechte werden nicht gesperrt. Bei einer reinen Zahlungssperre bleibt der Zugang zu bereits erstellten verfügbaren Ergebnissen grundsätzlich erhalten.
5. Eine Sperre beendet den Vertrag nicht automatisch und rechtfertigt keine zusätzliche Strafgebühr. Ob während einer Einschränkung Entgelt geschuldet ist oder zu erstatten ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; die Sperre begründet keinen pauschalen Anspruch auf volle Vergütung trotz nicht geschuldeter oder nicht erbrachter Leistung.
§ 11 Daten, Ergebnisrechte und Vertraulichkeit
1. Rechte an deinen eingebrachten Inhalten bleiben bei dir beziehungsweise den jeweiligen Berechtigten. Du gestattest uns nur die Verarbeitung und technisch erforderliche Nutzung, die zur vereinbarten Leistung, Fehlerbehebung und Absicherung des Dienstes erforderlich ist. Daraus entsteht kein allgemeines Recht zur Veröffentlichung, Vermarktung oder zum Training allgemeiner KI-Modelle mit deinen Inhalten. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten tragfähigen Rechtsgrundlage und gegebenenfalls Vereinbarung.
2. Die Rechte an VLDX7-Software, Oberflächen und Prüfregeln verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Für die Vertragsdauer erhältst du das einfache, nicht ausschließliche Recht, den bereitgestellten Dienst im vereinbarten Umfang zu nutzen. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse werden nicht eingeschränkt.
3. Rechtmäßig erhaltene Scanergebnisse und Exporte darfst du auch nach Vertragsende für deine Projekte auswerten und mit berechtigten Auftraggebern sowie fachlichen Beratern teilen. Soweit dafür Rechte von DANWUCON erforderlich sind, räumen wir dir ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Rechte Dritter und Datenschutz sind zu beachten. Ergebnisse dürfen nicht irreführend als VLDX7-Zertifikat oder Bestätigung vollständiger Rechtskonformität ausgegeben werden. Bearbeitungen dürfen nicht als unverändertes Original erscheinen. Eine technische Herkunftsangabe ist keine zusätzliche White-Label-Leistung.
4. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche, erkennbar vertrauliche Geschäfts- und Sicherheitsinformationen vertraulich und beschränken den Zugang auf berechtigte Personen. Ausgenommen sind rechtmäßig bereits bekannte oder ohne Pflichtverletzung öffentlich gewordene Informationen und gesetzlich gebotene Offenlegungen. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
5. Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit wir im Auftrag des Kunden verarbeiten, ist vor Beginn dieser Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Die Verantwortlichkeiten für Konto-/Vertragsdaten und die Verarbeitung von Zielinhalten werden getrennt bestimmt. Die allgemeine Kundenverantwortung für zulässig bereitgestellte Daten beseitigt unsere eigenen Datenschutzpflichten nicht.
§ 12 Verfügbarkeit, Drittanbieter und Änderungen
1. DANWUCON schuldet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der vereinbarten Funktionen. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder eine bestimmte Bearbeitungszeit für jeden Auftrag wird ohne ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung nicht zugesagt. Dies ist kein Recht, den Dienst beliebig oder dauerhaft nicht bereitzustellen.
2. Erforderliche Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen werden möglichst störungsarm durchgeführt. Wesentliche planbare Einschränkungen kündigen wir rechtzeitig an; bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen informieren wir so bald wie möglich. Wir bearbeiten Störungen im Rahmen unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Gesetzliche Mängel-, Minderungs-, Beendigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
3. Externe Zielsysteme und öffentliche Plattformen können Abrufe verhindern, Daten ändern oder begrenzen. Entsprechende Grenzen werden im Ergebnis kenntlich gemacht. Für eigene Leistungen und eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt unsere Verantwortlichkeit nach Gesetz und § 14 bestehen. Du musst Ansprüche gegen DANWUCON nicht zuerst gegenüber einem Hosting- oder anderen Dienstleister durchsetzen. Unbekannte Drittbedingungen werden nicht pauschal zum Vertragsinhalt erklärt.
4. Erforderliche Aktualisierungen zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit werden bereitgestellt. Darüber hinausgehende wesentliche Änderungen vereinbarter Leistungen, Preise oder AGB erfolgen im Vertragskern nur durch wirksame Vereinbarung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Eine optionale engere Änderungsregel kann erst nach gesonderter anwaltlicher Freigabe vereinbart werden.
§ 13 Ergebnisgrenzen und Mängelrechte
1. Automatisierte Ergebnisse sind technische Momentaufnahmen des ausgewiesenen Prüfumfangs. Falsch-positive und falsch-negative Befunde sind möglich. Ein Score oder das Fehlen von Befunden beweist keine Fehlerfreiheit, Sicherheit, Barrierefreiheit oder Rechtskonformität. Wir schulden keine individuelle Rechts-, Datenschutz- oder Sicherheitsberatung und keine behördliche Anerkennung eines Ergebnisses.
2. Diese Grenzen beschreiben den vereinbarten Prüfgegenstand. Sie beseitigen nicht unsere Pflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung, korrekten Wiedergabe beobachteter Daten und nachvollziehbaren Darstellung bekannter Messgrenzen. Fehler im vereinbarten Dienst werden nicht dadurch vertragsgemäß, dass Ergebnisse als „unverbindlich“ bezeichnet werden.
3. Bei Leistungsstörungen oder Mängeln stehen dir die gesetzlichen Rechte zu. Dazu gehören nach den jeweils anwendbaren Voraussetzungen Abhilfe beziehungsweise Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Es wird keine verkürzte Verjährung und keine Ausschlussfrist für Mängelanzeigen vereinbart.
4. Eine fachliche Prüfung vor produktiven Änderungen ist sinnvoll und bei erkennbaren Risiken zumutbar. Ihre Unterlassung führt nicht automatisch zum Verlust deiner Ansprüche. Ein etwaiges Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall berücksichtigt.
§ 14 Haftung
1. DANWUCON haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Dieser Entwurf sieht keine pauschale Haftungsfreizeichnung, keinen Ausschluss einfacher Fahrlässigkeit und keine betragsmäßige oder am Abonnemententgelt orientierte Haftungsobergrenze vor.
2. Insbesondere werden Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigen Verschweigens von Mängeln, ausdrücklich übernommener Garantien sowie zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht oder Datenschutzrecht durch diese AGB weder ausgeschlossen noch begrenzt. Eine ausdrücklich übernommene Garantie richtet sich nach ihrem Inhalt, ohne gesetzlich zwingende Rechte zu verkürzen.
3. Die Verantwortlichkeit für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Ergebnisgrenzen aus Leistungsbeschreibung A und § 13, eine Drittanbieterstörung, deine Mitwirkungspflichten oder die Nichtautorisierung eines Ziels begründen keinen eigenständigen Ausschluss unserer Haftung für eigene zurechenbare Pflichtverletzungen.
4. Gesetzliche Anforderungen an Pflichtverletzung, Verschulden, Ursächlichkeit, Schadensnachweis und Mitverschulden bleiben bestehen. Es wird keine Haftung für jeden beliebigen Schaden allein aufgrund der Nutzung von VLDX7 übernommen; ebenso wenig werden gesetzlich geschuldete Ansprüche pauschal ausgeschlossen.
§ 15 Folgen des Vertragsendes
1. Mit Vertragsende endet die Berechtigung, neue Prüfaufträge im beendeten Tarif auszulösen. Rechte zur Verwendung rechtmäßig erhaltener Ergebnisse nach § 11 bleiben bestehen. Ein dauerhaftes Onlinearchiv ist nicht vereinbart.
2. Sichere benötigte verfügbare Ergebnisse möglichst vor Vertragsende über die vereinbarten Ausgabefunktionen. Das ist keine Ausschlussfrist für gesetzliche Auskunfts-, Datenübertragbarkeits-, Bereitstellungs- oder Herausgabeansprüche. Ein nicht vorhandener Repo-/AI-Export wird dadurch nicht nachträglich zugesagt; gesetzliche Ansprüche bleiben auch insoweit unberührt.
3. Rückgabe, Löschung und weitere Aufbewahrung richten sich nach der festgelegten Datenkategorie, dem rechtmäßigen Zweck, zwingenden Aufbewahrungspflichten und einer gegebenenfalls geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Kündigung und Löschung sind unterschiedliche Vorgänge. Daten dürfen nicht allein deshalb unbegrenzt gespeichert werden, weil ein Vertrag beendet wurde.
4. Bereits gezahlte Entgelte und offene Forderungen werden nach der wirksamen Laufzeit und den gesetzlichen Erstattungs-/Abrechnungsregeln behandelt. Es gibt keinen pauschalen Ausschluss von Rückzahlungen bei Mängeln oder sonstiger berechtigter vorzeitiger Beendigung.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Vorschriften des ohne Rechtswahl anwendbaren Rechts bleiben unberührt. Es wird kein ausschließlicher Gerichtsstand pauschal für alle Unternehmer vereinbart; es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
2. Die Parteien können gesetzlich zulässige Erklärungen insbesondere in Textform abgeben. Individuelle Vereinbarungen und gesetzlich vorgesehene andere Formen bleiben unberührt.
3. Werden einzelne AGB-Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, richten sich Bestand und Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich nächstliegende, maximal zulässige Regelung ersetzt.
Prüfung und Freigabe bleiben offen
Arbeitsfassung, nicht rechtsgeprüft und nicht vertraglich aktiviert. Offene Tatsachen und Geschäftsregeln müssen vor einer abschließenden anwaltlichen Prüfung und gesonderten Freigabe bestätigt werden.